Nicht nur Mütter, auch Väter wünschen sich häufig eine längere Elternzeit. Dumm nur, wenn danach kein Anschluss im Job mehr zu finden ist. Doch dank einer Umschulung ist der Wiedereinstieg nach Elternzeit leichter möglich.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Wiedereinstieg nach Elternzeit: Schwierige Ausgangslage und unflexible Arbeitgeber
Eltern nutzen die Elternzeit, um sich um das Kind zu kümmern. Dabei bleibt keine Zeit für eine Weiterbildung oder für ein ständiges Lernen wie etwa beim Fernstudium. Die Folge: Nach der Elternzeit ist es im Job weitergegangen, die Mutter (oder der Vater) ist aber noch auf dem Stand vor Beginn der Familien-Auszeit. Oft ist es mit einer einfachen Weiterbildung nicht getan, weil der Arbeitgeber zu unflexibel ist. Eine Umschulung kann der Rettungsanker sein, mit dem sich der Wiedereinstieg oder sogar der Aufstieg im Job schaffen lässt.
Aktuelle Möglichkeiten beim Wiedereinstieg nach Elternzeit
Bei manchen Arbeitgebern ist es tatsächlich so, dass es „ganz oder gar nicht“ gibt. Das heißt, die junge Mutter kehrt in den Job zurück und erledigt diesen zu den gleichen Konditionen wie vor der Elternzeit oder sie kann gern gehen. Dabei gilt, dass je länger die Auszeit gedauert hat, desto unflexibler werden viele Arbeitgeber, da sie sich inzwischen längst nach Ersatz für den ausgefallenen Mitarbeiter umgesehen haben. Gleichzeitig wird Eltern gern unterstellt, dass sie sich ohnehin nicht mehr so stark im Job engagieren würden und daher auch nicht in besondere Projekte eingebunden werden brauchen. Dabei gibt es verschiedene Lösungen, wie einzelne Arbeitgeber tagtäglich beweisen:
- Arbeiten in Teilzeit mit verschiedener Arbeitszeitaufteilung
- Arbeiten im Home Office (auch tage- oder stundenweise)
- Gleitzeit
- Nutzung flexibler Arbeitszeiten
Mit diesen Regelungen ließen sich Beruf und Familie deutlich besser unter einen Hut bekommen, doch leider sind viele Arbeitgeber immer noch zu unflexibel oder verkennen die Chancen, die sich ihnen durch Angestellte, die nebenbei Kinder betreuen bieten. Denn: Solche Mitarbeiter sind oftmals
- deutlich besser organisiert,
- sind motivierter und
- arbeiten zielstrebiger bzw. ohne unnötige Zeitverluste.
Dieses Potenzial gilt es zu nutzen!
Weiterbildung oder Umschulung?
Für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit kommt sowohl die Weiterbildung in Betracht als auch die Umschulung. Eine Förderung kann es für beide Maßnahmen geben. Bei der Umschulung wird ein neuer Beruf gelernt, weil vielleicht der Anschluss an den vor der Elternzeit ausgeübten Job nicht mehr möglich ist. Die Maßnahme dauert in der Regel zwei bis drei Jahre, wobei entsprechende Vorkenntnisse zu einer Verkürzung der Lernzeiten führen.
Wichtig:
In der Zeit gibt es neben der Förderung kaum Geld, daher sollten diejenigen, die eine Umschulung in Erwägung ziehen, zeitweise auch mit einem geringen Einkommen klarkommen oder ein zweites Einkommen durch den Partner nutzen können.
Die Weiterbildung hingegen zielt darauf ab, das vorhandene Wissen in einem Job zu nutzen und auszubauen. Die Kenntnisse zu einem Job werden aufgefrischt und erweitert. Sowohl für die Umschulung als auch für die Weiterbildung gibt es Förderungen für den Wiedereinstieg, sodass zumindest ein wenig der finanziellen Last erleichtert wird.
Umschulung für den Wiedereinstieg nach Elternzeit: Möglichkeiten und Förderungen
Eine Umschulung ist ein guter Weg für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit und sie kann direkt im Anschluss an die Elternzeit begonnen werden. Ist die Rückkehr in den vorherigen Job zum Beispiel aufgrund der Arbeitszeiten, des Arbeitsinhaltes oder der sozialen Bedingungen innerhalb des Unternehmens nicht möglich, sollte die Umschulung sogar direkt anschließen. Dabei kann eine Umschulung viele positive Auswirkungen haben:
- Entlastung von schweren körperlichen Arbeiten im vorherigen Job
- neue Karrieremöglichkeiten
- familienfreundliche Arbeitszeiten
- höheres Einkommen
- bessere Stellung im Unternehmen
Diese Vorteile können freilich erst nach Abschluss der Umschulungsmaßnahme verzeichnet werden. Gleichzeitig sind die zu erreichenden Vorteile die wichtigsten Gründe für die Umschulung, denn aus Sicht einer Mutter oder eines Familienvaters ist der alte Job teilweise kaum noch zur weiteren Ausübung geeignet. Dennoch: Der Schritt in eine beruflich gänzlich andere Richtung sollte gut geplant werden und im Einzelfall kann es sinnvoller sein, eine Weiterbildung als Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen.
Nicht zuletzt aus dem Grund, weil mit der Umschulungsmaßnahme ein völlig neuer Job mit gänzlich anderen Wissensinhalten erlernt wird. Das wiederum bringt mit sich, dass die kommende Zeit sehr lernintensiv wird und viel Disziplin abverlangt, die gerade mit Kleinkindern im Haus nicht selten nur schwer aufgebracht werden kann.
Welcher Umschulungsberuf passt?
Auch wenn feststeht, dass der Wiedereinstieg nach Elternzeit über eine Umschulung vorgenommen werden soll, ist häufig nicht bekannt, welcher Beruf denn nun der richtige ist. Ein gänzlich anderer? Ein mit dem bisherigen Job verwandter? Wichtig dabei ist, für sich selbst die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Stärken habe ich?
- Wo liegen meine Schwächen?
- Welche beruflichen Interessen verfolge ich?
- Wo möchte ich in einigen Jahren stehen?
- Darf der neue Job stressig sein?
- Wie sieht für mich der ideale Job aus?
- Möchte ich allein oder im Team arbeiten?
Bei Unsicherheiten zum neuen Beruf kann ein qualifiziertes Coaching oder eine Beratung beim Jobcenter helfen, damit der berufliche Wiedereinstieg nicht zum Desaster wegen einer falschen Berufswahl wird.
Finanzielle Förderung: Wiedereinstieg nach Elternzeit ist bezahlbar
Nicht wenige fragen sich, wie der Wiedereinstieg nach der Elternzeit eigentlich finanziert werden soll. Gibt es eine finanzielle Unterstützung zum Wiedereinstieg oder muss ich alles selbst bezahlen? Dabei können angehende Umschüler ganz beruhigt sein, denn es gibt natürlich eine finanzielle Hilfe. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Tipp: Wird eine zweite Ausbildung angestrebt, ist nur mit dem Ausbildungsgehalt zu rechnen, das meist nach den Lehrjahren gestaffelt ist und in der Regel deutlich geringer ausfällt als das Gehalt im früheren Job. Bei einer Umschulung hingegen gibt es ein Umschulungsgehalt. Sie ist förderfähig und wird vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter finanziert.
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Förderung durch das Arbeitsamt
Theoretisch besteht der Anspruch auf Rückkehr an den früheren Arbeitsplatz. Doch eine wirklich reelle Chance dafür gibt es nicht, weil vielleicht die Arbeitszeiten nicht mit dem Kind zu vereinbaren sind. Das betreffende Elternteil ist nun von Arbeitslosigkeit bedroht und ihm steht Arbeitslosengeld I zu. Doch nicht nur das, denn neben dem ALG I kann die Arbeitsagentur auch als Unterstützer bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz fungieren. Dies ist auch über die Förderung der Umschulung zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben möglich. Das Arbeitsamt übernimmt dann die Kosten für die Weiterbildung bzw. Umschulung
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Förderung durch das Jobcenter
Ein beruflicher Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist auch durch das Jobcenter förderfähig. Dies gilt immer dann, wenn vor der Elternzeit eine Arbeitslosigkeit bestand. Dadurch bedingt ist das Jobcenter für den Vater oder die Mutter nach der Elternzeit zuständig und kann finanziell unterstützend unter die Arme greifen. Ein Anspruch auf eine geförderte Umschulung besteht indes nicht generell, es handelt sich immer um eine Leistung, die im Ermessen des Mitarbeiters des Jobcenters liegt.
Tipp:
Wer sich genügend sichere Argumente für eine Umschulungsmaßnahme zurechtlegt, hat im Beratungsgespräch bessere Chancen, den Mitarbeiter von der Notwendigkeit zu überzeugen.
Weitere Möglichkeiten der Förderung zum Wiedereinstieg nach Elternzeit
Die Weiterbildung kann durch den Arbeitgeber gefördert werden. Er beantragt dafür seinerseits einen Zuschuss von staatlicher Seite und finanziert darüber die Weiterbildung für den Angestellten nach dessen Elternzeit. Damit bindet sich der Betreffende aber in der Regel an das Unternehmen und verpflichtet sich dazu, längerfristig im Unternehmen zu bleiben. Meist wird die Dauer der Bindung so festgelegt, dass sich die Ausgaben des Unternehmens für den Mitarbeiter wieder amortisieren können. Wer sicher ist, im Unternehmen bleiben zu wollen, für den ist dies eine gute Möglichkeit, die Weiterbildungsmaßnahme neben dem Job bezahlt zu bekommen.
Auch die Rentenversicherung kann Ansprechpartner für eine Förderung der Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahme sein. Hat die Mutter bei der Geburt des Kindes gesundheitliche Schäden erlitten, die bleibend sind und die eine weitere Ausübung des bisherigen Berufs verhindern, ist die Rentenversicherung für eine Förderung der Umschulung zuständig. Dies gilt aber nur, wenn die Betreffende seit mindestens 15 Jahren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und wenn die Beschwerden so stark sind, dass deswegen eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Ist das nicht der Fall, ist die Arbeitsagentur zuständig.
Bereits in der Elternzeit aktiv werden?
Meist ist es nicht möglich, innerhalb der Elternzeit beruflich auf dem Laufenden zu bleiben. Der Grund: Das Baby hat die junge Familie in eine völlig neue Situation katapultiert, die Organisation des familiären Alltags verlangt Höchstleistungen ab. Hier noch an die eigene Weiterbildung zu denken und diszipliniert Lerninhalte zu verfolgen, ist meist ein Ding der Unmöglichkeit. Gleichzeitig verspüren aber viele junge Eltern den Wunsch, beruflich voranzukommen und nach der Elternzeit möglich dort anzuknüpfen, wo sie zuvor aufgehört haben. Wer dies schafft, sollte sich über Bücher auf dem Laufenden halten und das regelmäßige Gespräch mit den Kollegen suchen. Eventuell ist eine teilweise Einbindung in Projekte möglich, sodass der Anschluss an den Alltag im Job nicht völlig verloren geht.
Wer es schafft, kann sich überdies durch Onlinekurse weiter informieren und fachspezifisch weiterbilden. Webinare können unabhängig von Zeit und Ort wahrgenommen werden, darüber lassen sich neue Kompetenzen erschließen.
Eltern, die kurz vor dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit stehen, sollten sich unbedingt mit den rechtlichen und organisatorischen Aspekten am Arbeitsplatz vertraut machen. Vorgesetzte und Personaler sind sicherlich gern zur Information bereit, sofern ein Wiedereinstieg überhaupt auf der vorherigen Stelle möglich ist und gewünscht wird. Teilweise bieten die Arbeitgeber Schulungen und Weiterbildungsprogramme für Beschäftigte in Elternzeit an, allerdings kann es durchaus sein, dass sich die Angestellten diese Maßnahmen gezielt einfordern bzw. sich darüber informieren müssen.