Die Schulpflicht in Deutschland stellt Familien vor Herausforderungen, wenn sie außerhalb der Schulferien reisen möchten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies zu ermöglichen. Eine Option besteht darin, eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, was jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen möglich ist und von der Schulleitung abhängt. Eine alternative Lösung ist der Besuch einer Fernschule, bei der das Kind den Unterrichtsstoff mitnehmen und unterwegs lernen kann. Es ist wichtig, sich mit der Schule abzusprechen und sicherzustellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst.
Schulpflicht umgehen: Optionen für Familienreisen
Eine Reise mit Kindern außerhalb der Schulferien zu machen, stellt Eltern in Deutschland vor eine Herausforderung, da Schulpflicht besteht. Kinder dürfen nicht einfach aus der Schule genommen werden, um zu reisen. Verstöße gegen die Schulpflicht können mit Bußgeldern und sogar Haftstrafen geahndet werden. Eltern müssen daher alternative Lösungen finden, wie zum Beispiel die Absprache mit der Schulleitung oder die Nutzung von Fernschulen, um sicherzustellen, dass das Kind keine Lerninhalte verpasst.
Nachfragen bei Schulämtern in Bayern und Nordrhein-Westfalen haben ergeben, dass Eltern ihre Kinder nicht einfach aus der Schule nehmen dürfen, um zu reisen. Weder in Bayern noch in Nordrhein-Westfalen ist dies erlaubt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, in Absprache mit der Schulleitung oder auf andere Weise eine Reise zu ermöglichen.
Wenn Eltern mit ihren Kindern trotz der Schulpflicht reisen möchten, besteht die Möglichkeit, dass die Schulleitung in „besonders gelagerten Ausnahmefällen“ Schüler für begrenzte Zeiträume vom Unterricht beurlauben kann. Diese Regelung ist in Bayern durch den § 20 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und in Nordrhein-Westfalen durch den § 43 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW festgelegt. Eine Beurlaubung erfordert jedoch wichtige Gründe, die im Runderlass des Ministeriums aufgeführt sind. Die endgültige Entscheidung obliegt der Schulleitung.
Um eine Beurlaubung von der Schule zu beantragen, sollten Eltern sowohl die Schulleitung als auch den Klassenlehrer kontaktieren. Es ist ratsam, die Zustimmung der Klassenleitung einzuholen, um das Gespräch mit der Schulleitung zu erleichtern. In besonderen Fällen kann die Schulleitung eine Beurlaubung genehmigen und das Kind für einen begrenzten Zeitraum vom Unterricht freistellen.
Während einer Beurlaubung in Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es keine Möglichkeit für das Kind, am Unterricht teilzunehmen, auch nicht in Form von Online-Unterricht. Daher kann es während der Reise zu einem Verlust von Lerninhalten kommen.
Um schulpflichtigen Schülern, die gerne reisen möchten, eine Lösung zu bieten, hat Nordrhein-Westfalen den Erlass zum „Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch“ eingeführt. Dieser Erlass legt fest, dass der Besuch einer Schule im Reiseland oder im Ausland sichergestellt sein muss. Besonders bei längeren Auslandsaufenthalten ist dies eine gute Option. Allerdings ist diese Lösung nicht geeignet, wenn die Familie während der Reise ständig unterwegs ist und nirgendwo länger bleibt. Vor allem wenn das Kind nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann dies zu Problemen führen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass das Kind eine Fernschule besucht, an der auch deutsche Kinder zugelassen sind. Jedoch ist zu beachten, dass diese Option mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Eltern müssten ihre Kinder möglicherweise auch außerhalb des Fernschulunterrichts unterrichten, um sicherzustellen, dass sie nach der Reise über mehr als nur das Mindestmaß an Wissen und den Unterrichtsstoff der heimischen Schule verfügen. In Fernschulen gibt es wie in Schulen im Gastland Abschlussprüfungen, und die Wiedereingliederung in die deutsche Schule zum neuen Schuljahr ist möglich.
Eine flexiblere Option besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mit auf die Reise zu nehmen und unterwegs zu lernen. Es ist wichtig, die Reise so zu planen, dass das Kind während der anstehenden Klausuren wieder in der Schule ist, um keine Prüfungen zu verpassen. Allerdings sollten Eltern bedenken, dass dieser Weg Absprachen mit den Fachlehrern und der Schulleitung erfordert und in Deutschland nicht offiziell anerkannt ist.
Die Beschaffung der benötigten Unterrichtsmaterialien kann zwar mühsam sein, ist aber machbar.
Eine Möglichkeit, trotz Schulpflicht mit Kindern zu reisen, besteht darin, den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Dadurch erlischt auch die Schulpflicht. Bei einer Anmeldung in einem anderen Land gelten die dortigen Gesetze, und es kann sein, dass anstelle einer Schulpflicht eine Bildungspflicht besteht. Unter bestimmten Umständen ist auch Homeschooling erlaubt. Diese Option sollte jedoch sorgfältig in Betracht gezogen werden.
Trotz der Schulpflicht gibt es Möglichkeiten, mit Kindern zu reisen. Eine Option ist es, eine Beurlaubung vom Unterricht zu beantragen, was jedoch von der Schulleitung genehmigt werden muss. Eine alternative Lösung ist der Besuch einer Fernschule, an der auch deutsche Kinder angemeldet werden können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Unterrichtsstoff der eigenen Schule mitzunehmen und unterwegs zu lernen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schulpflicht in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung ist.