Mutterschutzzeit: Vor der Geburt noch Familienurlaub machen?

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Viele werdende Eltern machen sich Gedanken darüber, wie die Zeit nach der Entbindung wohl sein wird. Wird die Elternzeit anstrengend? Und wann können wir wieder in den Urlaub fahren?

Mutterschutzzeit: Schutz für Mutter und Kind

Die Mutterschutzzeiten sind auf sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung beschränkt, so sieht es das Mutterschutzgesetz vor. Allerdings kennt es auch noch andere Schutzzeiten, die durch ein Beschäftigungsverbot entstehen. Ein solches wird beispielsweise dann verhängt, wenn die werdende Mutter Gefahren für die Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Muss sie mit giftigen Substanzen hantieren, Lasten über fünf Kilogramm heben, gehört Schichtarbeit zu ihrem Programm oder muss sie länger als vier Stunden am Tag im Stehen arbeiten, sagt der Gesetzgeber, dass sie nicht mehr arbeiten darf. Ein Beschäftigungsverbot wird verhängt, wenn der Arbeitgeber keine andere, ebenso für die Frau geeignete Stelle anbieten kann.

Auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ist möglich. Ist die Frau gesundheitlich so stark eingeschränkt, dass sie nicht arbeiten kann, kommt dieses Verbot zum Tragen. Üblicherweise werden die betroffenen Frauen erst einmal krankgeschrieben und erhalten das normale Gehalt im Rahmen der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. Nach sechs Wochen endet diese Zahlung aber, es gibt nur noch das Krankengeld, das deutlich niedriger ausfällt.

Liegt jedoch ein Beschäftigungsverbot vor, gelten die Regelungen, die im Mutterschutzgesetz für diesen Fall vorgesehen sind. So wird beispielsweise das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Monate weitergezahlt, zeitliche Einschränkungen gibt es dabei nicht. Für die Ausgaben gibt es ein Übereinkommen zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen: Diese bekommen die Auslagen für Mutterschaftslohn und Mutterschaftsgeld im Rahmen des U2-Umlageverfahrens zurückerstattet.

In der Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt wird das Mutterschaftsgeld gezahlt. Dieses besteht in Höhe des Krankengelds und wird von der Krankenkasse gezahlt. Den Rest bis zum normalen Nettogehalt schießt der Arbeitgeber dazu. Finanzielle Einschränkungen sind daher in der Mutterschutzzeit nicht zu befürchten.

Video: Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist

Mutterschutzzeit für den Urlaub nutzen?

Mutterschutzzeit und Elternzeit sind Zeiten, in denen Sie sich voll und ganz auf die Familie konzentrieren können. Sie bekommen das Mutterschaftsgeld sowie das Elterngeld als finanziellen Ausgleich und können damit ohne wirtschaftliche Einschränkungen leben. Allerdings ersetzt das Mutterschaftsgeld das volle bisherige Gehalt, das Elterngeld hingen nur einen bestimmten Teil.

Es liegt also nahe, dass viele werdende Eltern überlegen, die Zeit vor der Entbindung noch einmal zu nutzen, um sich eine Auszeit zu gönnen. Zumal das Mutterschutzgesetz vorsieht, dass Schwangere einen normalen Urlaubsanspruch geltend machen können und so den bisher angefallenen Urlaub auch vor der Mutterschutzfrist nehmen könnten. Damit würden Sie mit Ihrer Reise noch ausreichend Zeit bis zur Geburt haben, sofern keine Risikoschwangerschaft vorliegt.

Die Regelungen zum Mutterschutz gelten gelten hier übrigens auch für Frauen, die sich noch in der Probezeit befinden oder die im Home Office tätig sind. Allerdings gibt es zwischen vielen Arbeitgebern und Angestellten das im Arbeitsvertrag geregelte Übereinkommen, dass während der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf. Der Urlaubsanspruch besteht aber schon, hier handelt es sich um den guten Willen, wenn der Arbeitgeber einem Urlaubsantrag vor Beginn der Mutterschutzzeit zustimmt.

Steht dem Reisen gesundheitlich nichts entgegen und finden Sie einen Weg, mit dem dicken Bauch übereinkommen zu können, so können Sie die Mutterschutzzeiten durchaus für den Familienurlaub nutzen. Genießen Sie noch einmal die Freiheit, sich noch nicht tags und nachts um das Baby kümmern zu müssen! Allerdings sollten Fernreisen nicht mehr auf dem Programm stehen, zu groß sind die Risiken durch die üblichen Reisegefahren und neue Lebensmittel.

Es gibt viele tolle Angebote für einen Familienurlaub, die Sie auch als Erstlingseltern nutzen können. Es muss nicht zwingend ein Geschwisterkind auf der Welt sein, damit Sie derartige Angebote genießen können!

Es gibt viele tolle Angebote für einen Familienurlaub, die Sie auch als Erstlingseltern nutzen können. Es muss nicht zwingend ein Geschwisterkind auf der Welt sein, damit Sie derartige Angebote genießen können! (#01)

Familienreise in der Mutterschutzzeit: Wohin soll die Reise gehen?

Es gibt viele tolle Angebote für einen Familienurlaub, die Sie auch als Erstlingseltern nutzen können. Es muss nicht zwingend ein Geschwisterkind auf der Welt sein, damit Sie derartige Angebote genießen können! Es ist aber empfehlenswert, in jedem Fall nicht allzu weit weg zu fahren, Flugreisen müssen in der Spätschwangerschaft wirklich nicht mehr sein. Einige Airlines nehmen Hochschwangere auch gar nicht mehr mit, zu groß ist das Risiko, dass diese auf dem Flug die Entbindung erleben.

Nutzen Sie Mutterschutzzeiten daher besser für

  • Campingurlaube mit dem Wohnwagen oder im Bungalow
  • Ausflüge in die Umgebung
  • Kurzurlaube innerhalb des Landes

oder einfach für den Urlaub zu Hause. Direkt nach der Einbindung ist es ohnehin nicht empfehlenswert, direkt in die Ferien zu starten, denn der neue Erdenbürger braucht rund sechs Wochen, um wirklich anzukommen und sich mit seiner Familie zu arrangieren. Das Baby dann aus diesem neuen Umfeld wieder herauszureißen und mit ihm in den Urlaub zu starten, ist keine gute Idee. Schlafprobleme, Quengeleien und Unruhe sind vorprogrammiert, ebenso wie die Tatsache, dass Sie nach diesem Urlaub wahrscheinlich erholungsbedürftiger denn je sind.

Video: Arbeit – das gilt ab 2018 im mutterschutz – haz – hannoversche allgemeine

Mutterschutzzeit: Für wen gilt sie?

Das Mutterschutzgesetz wurde erst zum 1. Januar 2018 überarbeitet und beinhaltet nun einen deutlich verbesserten Schutz für werdende Mütter. Nun sind auch Schülerinnen und Studentinnen inbegriffen, obwohl diese nach der Entbindung sofort wieder am Unterricht teilnehmen können, wenn sie das wollen. Für sie gilt die Mutterschutzzeit von acht Wochen (bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nicht.

Sie befinden sich dann aber ebenso in der Elternzeit und können Elterngeld beantragen. Dieses wird auch ohne bisheriges Einkommen mit einem Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat ausgezahlt, und zwar für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, die Zahlungen auf 24 Monate auszudehnen, dann wird allerdings der Auszahlbetrag halbiert. Mehr Geld gibt es deshalb nicht! Die Elternzeit kann zudem bis zum dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden, Elterngeld und Elternzeit sind nicht aneinander gebunden.

Ansonsten gelten die Mutterschutzzeiten nicht nur für Angestellte, sondern auch für Frauen, die in Heimarbeit tätig sind, die in Teilzeit oder in der Probezeit arbeiten oder die einen befristeten Arbeitsvertrag haben. Doch Vorsicht: Ein befristeter Vertrag läuft während der Mutterschutzzeit aus, wenn er ein entsprechendes Datum vorweist. Er verlängert sich durch Mutterschutzzeiten nicht automatisch.
Während der Schutzzeit bekommt die Schwangere den Mutterschutzlohn bzw. das Mutterschaftsgeld, welches aber nicht der Zusatzversorgung dient.

Vielmehr handelt es sich um einen Ersatz für das bisherige Einkommen, daher sind diese Zahlungen auch sozialversicherungspflichtig und müssen versteuert werden. Hierfür gibt es aber das Übereinkommen, dass das Mutterschaftsgeld im Rahmen der Steuererklärung angegeben und dann erst versteuert werden muss. Der Progressionsvorbehalt lässt das Geld ein wenig zur Zusatzversorgung werden, denn anfangs haben Sie mehr Geld in der Tasche. Planen Sie aber die nachgelagerte Besteuerung und eventuelle Nachzahlungen ein!

Sicherlich ist es verlockend, die freie Zeit der Mutterschutzfrist für einen Familienurlaub zu nutzen. Finanziell müssen Sie sich noch nicht einschränken, fühlen sich im Gegenteil, als würden Sie eine Zusatzversorgung genießen. (#02)

Sicherlich ist es verlockend, die freie Zeit der Mutterschutzfrist für einen Familienurlaub zu nutzen. Finanziell müssen Sie sich noch nicht einschränken, fühlen sich im Gegenteil, als würden Sie eine Zusatzversorgung genießen. (#02)

Fazit: Mutterschutzzeit für Urlaub nutzen?

Sicherlich ist es verlockend, die freie Zeit der Mutterschutzfrist für einen Familienurlaub zu nutzen. Finanziell müssen Sie sich noch nicht einschränken, fühlen sich im Gegenteil, als würden Sie eine Zusatzversorgung genießen. Sollten Sie ein Beschäftigungsverbot verhängt bekommen, weil Sie gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten Sie mit dem Verreisen aber vorsichtig sein: Eine Fernreise sieht dann kein Arbeitgeber gern!

Vor allem in der Probezeit kann das die böse Folge haben, dass Ihnen einfach fehlender Arbeitseifer unterstellt wird und Sie die Kündigung präsentiert bekommen. Auch wenn während dieser Zeit die Kündigung schwerer ist, sie ist nicht unmöglich und dürfte spätestens nach der Elternzeit folgen. Übrigens genießen Sie die Vorteile der Mutterschutzfristen auch nur dann, wenn die Probezeit einem unbefristeten Vertrag vorgelagert ist.

Folglich kann kein abschließender Rat zum Urlaub kurz vor der Geburt oder während der Zeiten eines Beschäftigungsverbots gegeben werden. Abhängig ist diese Entscheidung immer vom eigenen Gesundheitszustand, dem Vorliegen einer Risikoschwangerschaft und letzten Endes vom Arbeitgeber. Denn sicherlich wollen Sie nach der Babypause an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren und sich dort nicht vorwerfen lassen, dass Sie die Schwangerschaft als bloße Erholungszeit genutzt haben.

Eine Zusatzversorgung zum Urlaub sozusagen, denn finanziell sind Sie in dieser Zeit nicht schlechter gestellt. Reisen Sie daher mit gutem Gewissen innerhalb des Landes, bleiben Sie in der Nähe und treffen Sie Vorsorge: Sollte sich das Baby während Ihres Urlaubs auf den Weg machen wollen, ist es gut zu wissen, wo sich die nächste Klinik befindet!


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: OlegMemo-#01: VGstockstudio -#02: Iryna Tiumentseva

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