Familienurlaub im Schulalter: Verreisen auf dem nächsten Level

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Der Urlaub als Familie verändert sich mit dem Alter der Kinder. Die Anforderungen, Erwartungen und Möglichkeiten machen sich von der Planung bis zur gemeinsamen Zeit in den Ferien an vielen Stellen bemerkbar. Wenn die Kinder das Schulalter erreichen, beginnt eine besondere Zeit für die gemeinsame Urlaubsplanung.

Familienurlaub im Schulalter: Neue Horizonte entdecken

Der Familienurlaub im Schulalter stellt eine besondere Herausforderung dar: Während die Kinder im jüngeren Alter noch weitgehend zufrieden mit einfachem Strandurlaub und Freizeitparks sind, ändern sich ihre Bedürfnisse und Interessen mit zunehmendem Alter. Plötzlich wollen sie Abenteuer, kulturelle Erlebnisse und vielleicht auch ein wenig Eigenständigkeit. Dieser Artikel beleuchtet, wie Familien den Urlaub auf das nächste Level heben können, um sowohl den Eltern als auch den schulpflichtigen Kindern unvergessliche Erlebnisse zu bieten. Von abenteuerlichen Outdoor-Aktivitäten bis hin zu bildungsreichen Städtetrips – wir zeigen, wie der nächste Familienurlaub zum vollen Erfolg wird.

Gemeinsam neue Möglichkeiten entdecken

Kinder entwickeln sich rasant. Insbesondere in den ersten Lebensjahren lernen sie beinahe täglich Neues und entdecken ihre Welt mit viel Neugier und Tatendrang. Für das Familienleben bringt jede Entwicklungsphase besondere Herausforderungen und neue Möglichkeiten mit sich.

Auch bei der Planung des gemeinsamen Familienurlaubs wird die Veränderung deutlich, die mit neuen Entwicklungsschritten einhergeht.

Während der Urlaub mit Baby und Kleinkind viele Herausforderungen an die Planung und die Auswahl des passenden Reiseziels mit sich bringt, entdecken viele Familien die Möglichkeiten des Reisens etwa mit dem Beginn der Schulzeit wieder neu.

Kinder entwickeln sich rasant. Insbesondere in den ersten Lebensjahren lernen sie beinahe täglich Neues und entdecken ihre Welt mit viel Neugier und Tatendrang. (Foto: AdobeStock - 254276986 JenkoAtaman)

Kinder entwickeln sich rasant. Insbesondere in den ersten Lebensjahren lernen sie beinahe täglich Neues und entdecken ihre Welt mit viel Neugier und Tatendrang. (Foto: AdobeStock – 254276986 JenkoAtaman)

Mit etwa sechs Jahren meistern die Kleinen nicht nur den Wechsel vom Kindergarten in die Schule, sie bringen jetzt für viele Dinge mehr Ausdauer und Konzentration mit. Das eröffnet neue Möglichkeiten für die Urlaubsplanung. Kinder ab sechs Jahren aufwärts können sich für eine viel größere Bandbreite an Dingen begeistern. Das macht sogar Städtereisen mit kindgerechtem Programm zu einer interessanten Option für einen Kurztrip. Schulkinder sind begeisterungsfähig, entwickeln eigene Interessen und beginnen, die Planung und Umsetzung des Urlaubs aktiv mitzugestalten.

Mit Kindern, die im Schulalter bereits recht selbstständig die Welt entdecken und sich besser an neue Situationen anpassen können, stehen größere Abenteuer bereit, die nur darauf warten, entdeckt zu werden.

Für Eltern heißt es jetzt, Familienurlaub neu zu denken und die Freiheiten zu genießen, die diese neue Lebensphase ihrer Kinder für die ganze Familie mit sich bringt. Vielfach ist jetzt eine weitere Anreise kein Problem mehr. Das Gepäck wird leichter, weil viele vorher notwendige Utensilien wie Wickelzubehör oder der sperrige Buggy getrost zu Hause bleiben können.

In einem aktuellen Beitrag ihres Gesundheitsjournals führt die familienorientierte Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER verschiedene Optionen für Ferien mit der Familie auf und bietet damit Inspirationen für Verreisen auf dem nächsten Level.

Urlaub in den Schulferien: Rechtliche Hintergründe

Wenn die Kinder das schulpflichtige Alter erreichen, ist ein gemeinsamer Urlaub nur noch innerhalb der Schulferien möglich. Für viele Familien bedeutet das eine große Umstellung, denn nun lässt sich der Rahmen für Reisen nicht mehr flexibel wählen.

Die Beschränkung auf die Schulferien bringt Nachteile mit sich, die Eltern mit Kindern meist deutlich spüren. So ziehen beispielsweise die Preise für Transport und Unterkunft in Ferienzeiten deutlich an. Das kann die Urlaubskasse ganz schön belasten. Spontane Reisepläne lassen sich während der Schulferien selten umsetzen, denn viele beliebte Reiseziele für Familien sind in diesen Wochen des Jahres bereits mit Vorlauf ausgebucht. Wer sind nicht langfristig festlegen möchte, dem bleibt möglicherweise in der Ferienzeit nur noch Urlaub auf Balkonien.

So verständlich der Wunsch ist, die Ferien ein paar Tage früher einzuläuten, um einen niedrigeren Flugpreis ergattern oder die begehrte Unterkunft zu günstigeren Konditionen buchen zu können, hier sind Familien an rechtliche Vorgaben gebunden.

Denn eines gilt im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht grundsätzlich:

Die Schulpflicht gilt während des gesamten Schuljahres, auch unmittelbar vor und nach den gesetzlich geregelten Ferien. Wer sein Kind vor dem offiziellen Ferienbeginn oder im Anschluss an die Ferien vom Unterricht befreien lassen möchte, bedarf hierfür eines gewichtigen Grundes. Dazu gehören Ereignisse wie wichtige familiäre Anlässe, Bildungs- und Förderungsangebote außerhalb des normalen Schulangebotes, die Mitwirkung an schulischen Gremien wie der Schülervertretung oder die Teilnahme an sportlichen oder anderen Wettkämpfen.

Die Schulpflicht gilt während des gesamten Schuljahres, auch unmittelbar vor und nach den gesetzlich geregelten Ferien. (Foto: AdobeStock - 300358627 Gorilla)

Die Schulpflicht gilt während des gesamten Schuljahres, auch unmittelbar vor und nach den gesetzlich geregelten Ferien. (Foto: AdobeStock – 300358627 Gorilla)

Auch für arbeitende Eltern bringt die Bindung an die Schulferien zusätzliche Hürden in der Urlaubsplanung mit sich.

Wer für Reisen auf bestimmte Wochen im Jahr beschränkt ist, ist weniger flexibel in der Abstimmung der freien Zeit mit Kollegen.

In der Regel sind Arbeitgeber dazu angehalten, die familiäre Situation ihrer Angestellten bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen und Eltern mit schulpflichtigen Kindern die Möglichkeit einzuräumen, die ihnen zustehende Freizeit in den Ferien zu nehmen.

Auch der Gesetzgeber hat hier einen gewissen Rahmen geschaffen, der das Vorrecht von Eltern mit schulpflichtigen Kindern bei der Urlaubsplanung zwar nicht explizit ausdrückt, aber im Gesetzestext implizit mitlesen lässt.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) räumt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern im Schulalter in einem gewissen Rahmen Vorrang in der Urlaubsplanung ein und begründet dies im weitesten Sinne mit sozialen Gesichtspunkten.

So heißt es i § 7 des BurlG zu Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Ein ausdrücklicher Rechtsanspruch für Eltern, ihren Urlaub in den Schulferien nehmen zu können, leitet sich dadurch zwar nicht ab, in den meisten Unternehmen gehört es jedoch zum guten Ton, dass Arbeitgeber sich darum bemühen, die Urlaubsinteressen aller Mitarbeitenden miteinander in Einklang zu bringen und insbesondere die Bindung von Angestellten mit schulpflichtigen Kindern an die Ferienzeiten zu berücksichtigen.

Damit es mit dem Urlaub während der Schulzeit so klappt, wie es sich alle wünschen, sollten Familien ihre gemeinsame Auszeit mit ausreichend Vorlauf planen und gemeinsam festlegen, wohin das nächste Abenteuer gehen soll.

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. (Foto: AdobeStock - 424026957 Studio Romantic)

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. (Foto: AdobeStock – 424026957 Studio Romantic)

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de)

Kinder in die Urlaubsplanung miteinbeziehen

Mit voranschreitendem Alter entwickeln sich auch die Interessen aller Familienmitglieder weiter. Das bedeutet, dass Kinder konkretere Vorstellungen von einer gemeinsamen Urlaubsreise entwickeln und diese auch selbstbewusst kundtun können.

Damit der Familienurlaub für alle zu einem gleichermaßen entspannenden wie bereichernden Erlebnis wird, sollten Eltern die Eigenständigkeit ihrer Schulkinder berücksichtigen und sie in die Planung der nächsten Reise miteinbeziehen.

Das bedeutet nicht, dass die Interessen der Kinder vor die der Eltern gestellt werden müssen. Viel wichtiger ist es in den nun kommenden Lebensjahren, die Bedürfnisse aller für die Urlaubsplanung auf den Tisch zu bringen und gemeinsam nach einer Urlaubsvariante zu suchen, auf die sich alle gleichermaßen freuen können.

„Anders als vielen Erwachsenen geht es Grundschulkindern noch nicht um das Entdecken von Neuland“, sagt Sandra Müller-Hofner, Chefredakteurin des Online-Magazins Trips4Kids, im Gespräch mit der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, „sondern um eine schöne gemeinsame Zeit mit der Familie. Die Destination spielt für sie eine eher untergeordnete Rolle.“ Trotzdem ist es wichtig, die Kinder nach ihren Vorstellungen für die gemeinsame Familienauszeit zu fragen.

Damit der Familienurlaub für alle zu einem gleichermaßen entspannenden wie bereichernden Erlebnis wird, sollten Eltern die Eigenständigkeit ihrer Schulkinder berücksichtigen und sie in die Planung der nächsten Reise miteinbeziehen. (Foto: AdobeStock - 330909162 Konstantin Yuganov)

Damit der Familienurlaub für alle zu einem gleichermaßen entspannenden wie bereichernden Erlebnis wird, sollten Eltern die Eigenständigkeit ihrer Schulkinder berücksichtigen und sie in die Planung der nächsten Reise miteinbeziehen. (Foto: AdobeStock – 330909162 Konstantin Yugano

Es kann zum Beispiel zielführend sein, wenn jedes Familienmitglied einen Punkt anführen darf, der ihm bei der Urlaubsplanung besonders wichtig ist und der nach Möglichkeit nicht übergangen werden sollte. So möchte Mama möglicherweise lieber in ein Hotel, um im Urlaub den Haushalt nicht selbst führen zu müssen. Die Kinder wünschen sich vielleicht die Nähe zu einem Gewässer, um sich in der Sommerhitze jederzeit nach Herzenslust abkühlen zu können. Für Papa ist ein sportliches Angebot wichtig, bei der sich im Urlaub so richtig auspowern und vielleicht die eine oder andere neue spannende Sportart entdecken kann. Wenn alle Wünsche auf dem Tisch liegen, ist es oft möglich, ein Reiseziel auszuwählen, das alle Aspekte berücksichtigt und damit für jeden ein Highlight zu bieten hat.

Gehen die Interessen der einzelnen Familienmitglieder stark auseinander, sind Kompromisse wichtig. So ist es vielleicht einfacher, sich in diesem Jahr auf einen Wander- und Aktivurlaub in den Bergen zu einigen, wenn dafür bereits feststeht, dass im nächsten Jahr wieder Sonne, Strand und Meer angesagt sind.

Ein schöner Kompromiss kann auch darin bestehen, das die Eltern das grundlegende Reiseziel maßgeblich bestimmen, weil sie beschränkende Parameter wie das Reisebudget oder berufliche Einschränkungen für Reisezeitplanung besser überblicken können. Dafür hat die Stimme der Kinder das größere Gewicht, wenn es darum geht, die Freizeitgestaltung am Urlaubsziel festzulegen.

Die gemeinsame Urlaubsplanung ist auch eine gute Möglichkeit, um mit Kindern über beschränkende Aspekte wie das Reisebudget zu sprechen und ihnen so aufzuzeigen, dass der Familienurlaub kein reines Wunschkonzert ist, sondern dass es Einschränkungen geben kann, die es erforderlich machen, Kompromisse zu finden. Mit der richtigen Einstellung und einem harmonischen und offenen Miteinander kann schon die Planung der nächsten Familienreise für jede Menge Vorfreude sorgen und die Qualitätszeit lange vor dem eigentlichen Urlaub beginnen lassen.

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