Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass eine Vereinbarung zwischen den Eltern, in der das Kind auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet, ohne eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung unwirksam ist. Das Gericht betonte, dass die Vereinbarung nicht mit der Minderjährigen selbst abgeschlossen wurde und somit ihre Rechte verletzt wurden. Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass Minderjährige vor Vereinbarungen geschützt sind, die ihre Unterhaltsansprüche beeinträchtigen könnten.
Unterhaltsanspruch des Kindes bleibt bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit bestehen
Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber seinen Eltern besteht unabhängig von seinem Alter und endet erst dann, wenn das Kind in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Dies bedeutet, dass das Kind, sobald es das Betreuungsalter überschritten hat und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, keinen weiteren Unterhalt von seinen Eltern verlangen kann.
Die Bedürfnisse des Kindes werden durch Naturalunterhalt gedeckt, solange es mit beiden Eltern im selben Haushalt lebt. Wenn die Eltern getrennt leben, hat das Kind Anspruch auf Geldunterhalt vom Elternteil, der nicht bei ihm wohnt.
In diesem speziellen Fall einigten sich die Eltern darauf, dass der Vater auf die rechtliche Durchsetzung des Kindesunterhalts gegenüber der Mutter verzichtet. Im Gegenzug dazu übernahm der Vater die Verantwortung für den Unterhalt der Tochter, falls die Mutter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen sollte. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Mutter von jeglichen Schadensersatzansprüchen freigestellt wird. Jedoch erhob die Minderjährige Einspruch gegen diese Vereinbarung, wodurch die zuständige Bezirkshauptmannschaft Unterhaltsanträge gegen die Mutter stellte.
Die Anträge auf Unterhalt wurden vom Erstgericht aufgrund der bindenden Vereinbarung zwischen den Eltern zurückgewiesen. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung auf und forderte das Erstgericht auf, erneut über die Unterhaltsanträge zu entscheiden. Der OGH bestätigte daraufhin, dass die Vereinbarung ohne die Genehmigung der minderjährigen Person unwirksam ist.
Die Entscheidung des OGH verdeutlicht, dass bei Vereinbarungen über den Unterhalt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben besonders wichtig ist. Eine gerichtliche Vereinbarung über den Unterhalt kann zwar zwischen den Unterhaltsverpflichteten und dem Unterhaltsberechtigten getroffen werden, jedoch muss sie auch mit dem Minderjährigen abgeschlossen werden und eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung vorliegen, um wirksam zu sein.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verdeutlicht, dass das Kind nicht an eine Vereinbarung gebunden ist, in der es auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet. Das Kind hat das Recht, seine Unterhaltsansprüche geltend zu machen und auf finanzielle Unterstützung zu bauen. Diese Entscheidung stellt sicher, dass das Kind nicht durch Vereinbarungen der Eltern benachteiligt wird und seine Rechte geschützt sind. Es gewährleistet, dass das Kind angemessen versorgt wird.
Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtslage im Bereich des Unterhaltsrechts. Sie stellt sicher, dass Minderjährige nicht durch Vereinbarungen der Eltern benachteiligt werden und ihre Rechte geschützt sind. Es wird klargestellt, dass eine Unterhaltsvereinbarung ohne Zustimmung des Kindes und ohne behördliche Genehmigung nicht bindend ist und das Kind weiterhin Unterhaltsansprüche geltend machen kann.
Mit dieser Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof deutlich gemacht, dass es von großer Bedeutung ist, dass Kinder in Bezug auf ihren Unterhaltsanspruch angemessen geschützt werden. Vereinbarungen zwischen Eltern, die ohne die Zustimmung des Kindes und eine Genehmigung der Pflegschaftsbehörde getroffen werden, sind unwirksam. Dadurch wird sichergestellt, dass Kinder die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um ihr Wohlergehen zu gewährleisten.