Die Einführung der Kindergrundsicherung als neues Konzept der finanziellen Unterstützung für Familien mit Kindern ist beschlossen. Ab 2025 wird die bisherige Form des Kindergeldes abgeschafft und durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Familien sollten sich rechtzeitig über die Neuerungen informieren, um die bestmögliche finanzielle Absicherung für ihre Kinder zu gewährleisten. Dabei sollten sie insbesondere darauf achten, welche Bedingungen für den Bezug der Kindergrundsicherung gelten und welche Leistungen damit verbunden sind.
Kinder in Armut – Die Realität, die keiner sehen will
Die Einführung der Kindergrundsicherung als neues Konzept der finanziellen Unterstützung für Familien mit Kindern wird voraussichtlich im Jahr 2025 erfolgen. Die neue Form der Absicherung soll sicherstellen, dass Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten und somit besser vor Armut geschützt werden. Durch die Abschaffung des bisherigen Kindergeld-Systems wird die Kindergrundsicherung eine umfassende Reform der finanziellen Unterstützung für Familien darstellen.
Für eine gerechtere Gesellschaft: Warum eine Kindergrundsicherung unverzichtbar ist
Bereits im Jahr 2000 forderte der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gemeinsam mit anderen Verbänden ein höheres Kindergeld, da die tatsächlichen Kosten für ein Kind in keiner Relation zur ausgezahlten Summe standen. Auch heute noch ist die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Kindergeld groß.
Jedes fünfte Kind unter 18 Jahren und jeder vierte junge Erwachsene in Deutschland ist armutsgefährdet, wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Insgesamt sind rund 2,9 Millionen Kinder und 1,55 Millionen junge Erwachsene betroffen.
Laut dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) steigt die Zahl der von Armut betroffenen Familien mit Kindern in Deutschland kontinuierlich an. Viele Familien können die Kosten für ihre Kinder nicht mehr tragen und müssen sogar auf Dinge verzichten, die zum Existenzminimum gehören, wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung oder Bildungsmöglichkeiten.
Die Kindergrundsicherung ab 2025: Was das für Familien bedeutet!
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist noch nicht abgeschlossen, da der Gesetzesentwurf erst im Herbst 2023 erwartet wird. Der genaue Betrag, den Familien im Rahmen der Kindergrundsicherung erhalten werden, steht ebenfalls noch nicht fest. Es ist jedoch bekannt, dass die Kindergrundsicherung aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag bestehen wird, die einige Sozialleistungen für Kinder wie Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag bündeln werden. Familien werden diese Leistungen dann gebündelt erhalten, ohne dass sie einzeln beantragt werden müssen.
Laut dem Verein „Kindergrundsicherung – Verein für soziales Leben“ soll die Kindergrundsicherung in Deutschland ab 2025 eingeführt werden. Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung soll mindestens dem aktuellen Kindergeld pro Kind entsprechen und alle zwei Jahre an die Inflation angepasst werden. Der Zusatzbetrag soll aus verschiedenen Leistungen bestehen, die sich nach dem Alter und Einkommen des Kindes und der Eltern richten.